Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Web Inclusion GmbH für „Eye-Able®“
InhaltsverzeichnisÂ
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1. DefinitionenÂ
1.1. „Empfangende Partei“ ist in Ziffer 13.1.2 definiert.
1.2. „Neurechte“ sind in Ziffer 6.1.1 definiert.Â
1.3. „Handlung“ meint sowohl ein Tun als auch ein Unterlassen.Â
1.4. „Höhere Gewalt“ ist in Ziffer 12.3 definiert.Â
1.5. „Hybrid“ / „hybrid“ meint den gemischten Betrieb einer Software, bei der einige Teile on-premise gehostet sind anderen Teile als SaaS angeboten werden.Â
1.6. „Kunde“ ist in dem Vertragsformular definiert.Â
1.7. „Offenbarende Partei“ ist in Ziffer 13.1.2 definiert.Â
1.8. „On-Premise“ / „on-premise“ meint den Betrieb einer Software auf der vom Kunden bereitgestellten Infrastruktur.Â
1.9. „Parteien“ meint den Kunden und Web Inclusion.Â
1.10. „Repräsentant“ ist in Ziffer 13.1.5 definiert.Â
1.11. „SaaS“ meint Software as a Service, also die Bereitstellung der Software auf der vom Dienstleister bereitgestellten Infrastruktur.Â
1.12. „Services“ sind in Ziffer 2.1 definiert.Â
1.13. „Software-Services“ sind in Ziffer 2.1 definiert.Â
1.14. „Vertrag“ ist in Ziffer 2.3 definiert.Â
1.15. „Vertragsformular“ ist in Ziffer 3.4 definiert.Â
1.16. „Vertrauliche Informationen“ sind in Ziffer 13.1.2 definiert.Â
1.17. „Vorbestehende Komponenten“ sind in Ziffer 7.1.2 definiert.Â
1.18. „Workshops“ sind in Ziffer 2.1 definiert.Â
2. Geltungsbereich, Rangfolge von VertragsdokumentenÂ
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten fĂĽr sämtliche Beratungs-, Schulungs-, Test-, Konfigurations-, Implementierungs-, Bereitstellungs-, Betriebs-, Hosting- und Support-Leistungen der Web Inclusion GmbH, GartenstraĂźe 12c, 97276 Margetshöchheim, Deutschland („Web Inclusion“) in Bezug auf die Lösung „Eye-Able“ („Service“). Hierzu gehören Softwarelösung(en), die als On-Premise-Lösung, als internetbasierte SaaS-Lösung oder als Hybrid-Lösung angeboten werden („Software-Services“) ebenso wie Schulungen, die als Webinare oder in Präsenz angeboten werden („Workshops“).Â
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Web Inclusion, auch wenn Web Inclusion diesen nicht ausdrĂĽcklich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden insbesondere auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn Web Inclusion mit der Leistungserbringung beginnt, ohne etwaig durch den Kunden in Bezug genommenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Â
2.3. Es gilt folgende Rangfolge der einzelnen Vertragsdokumente (zusammen der „Vertrag“): Â
a)Â Â das Vertragsformular bzw. das Angebot;Â
b)Â Â der Leistungsschein;
c)Â Â das Service Level Agreement
der Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (sofern vereinbart); undÂ
d)Â Â diese AGB.Â
Bei WidersprĂĽchen oder Unstimmigkeiten haben die in der Rangfolge zuerst aufgefĂĽhrten Dokumente Vorrang vor den in der Rangfolge nachfolgend Genannten. Bei Dokumenten, welche auf der gleichen Ebene aufgelistet sind, hat das aktuellere Dokument Vorrang vor dem älteren Dokument.Â
3. Angebotsbeschreibung, BeauftragungÂ
3.1. Web Inclusion bietet die im Vertragsformular bzw. Angebot und Leistungsschein beschriebene Software-Services in der vereinbarten Betriebsform (SaaS, On-Premise oder Hybrid) an. Wenn im Vertragsformular oder Leistungsschein zur Betriebsform nichts aufgefĂĽhrt ist, dann werden die Software-Services als SaaS erbracht.Â
3.2. Web Inclusion bietet die im Vertragsformular vereinbarten Workshops als Dienstleistungen an.Â
3.3. Zusätzliche Leistungen neben der Bereitstellung der Software-Services in der vereinbarten Betriebsform schuldet Web Inclusion nur, soweit sie ausdrĂĽcklich vereinbart werden. Solche zusätzlichen Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht, soweit nicht ausdrĂĽcklich anders vereinbart. Â
3.4. Die Beschaffenheit und Funktionalität der von Web Inclusion zu erbringenden Services ergeben sich aus dem gezeichneten Angebot von Web Inclusion („Vertragsformular“) bzw.  den im Vertragsformular in Bezug genommenen Dokumenten, einschlieĂźlich dem Leistungsschein, dem Service Level Agreement und diesen AGB. Nicht geregelte Leistungen oder Leistungsmerkmale schuldet Web Inclusion nicht.Â
3.5. Die Beauftragung der ZurverfĂĽgung-stellung der Software-Services in der vereinbarten Betriebsform, der Workshops und der sonstigen Services erfolgen ĂĽber das Vertragsformular. Â
4. Registrierung, Bereitstellung, Betrieb und Support der Software-ServicesÂ
4.1. Die Bereitstellung der Software-Services ist erfolgt, sobald Web Inclusion dem Kunden den webbasierten Zugang zu den Software-Services zur VerfĂĽgung gestellt hat und im Benutzerkonto die Lizenzen fĂĽr die gebuchten Software-Services zugewiesen hat.Â
4.2. Installationsleistungen und Implementierungsleistungen werden von Web Inclusion nur insoweit erbracht, wie sie ausdrĂĽcklich im Vertragsformular oder Leistungsschein vereinbart sind (betrifft vor allem On-Premise und Hybrid).Â
4.3. Neue Versionen der Software-Services (z.B. Updates, Patches, Hotfixes) werden dem Kunden zum Download bereitgestellt, soweit die Software-Services auf vom Kunden bereitgestellter Infrastruktur betrieben werden (betrifft On-Premise und Hybrid).Â
4.4. Software-Services, die Web Inclusion dem Kunden kostenlos zur VerfĂĽgung stellt (z.B. kostenlos zur VerfĂĽgung gestellte Beta-Versionen) können jederzeit eingestellt werden.Â
4.5. Die Supportzeiten, die durchschnittliche VerfĂĽgbarkeit der Software-Services, soweit sie von Web Inclusion gehostet wird (betrifft SaaS und Hybrid), und die sonstigen Service-Level sind in dem vereinbarten Service Level Agreement geregelt. Â
4.6. Systembenachrichtigungen und Informationen von Web Inclusion, die sich auf den Betrieb, das Hosting oder den Support der Software-Services durch Web Inclusion beziehen, können auch innerhalb der Software-Services verfĂĽgbar gemacht als auch in elektronischer Form an den Kunden ĂĽbermittelt werden.Â
4.7. Web Inclusion ist jederzeit berechtigt die Funktionalitäten der Software-Services weiterzuentwickeln, einzuschränken oder im Einzelfall zu reduzieren („Änderungen“). Web Inclusion informiert den Kunden ĂĽber Ă„nderungen mit angemessener Frist. Ă„nderungen werden dem Kunden entweder via E-Mail, innerhalb der Software-Services oder auf einem sonstigen durch Web Inclusion gewählten Kommunikationsweg mitgeteilt. Sofern durch die Ă„nderung die Software-Services fĂĽr die vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Zwecke nicht oder nur noch mit schwerwiegenden Einschränkungen vom Kunden genutzt werden kann, steht dem Kunden ein SonderkĂĽndigungsrecht zu. Schwerwiegend ist eine Einschränkung, wenn sich die Software-Services nicht mehr fĂĽr die Zwecke des Kunden eignet, welche fĂĽr Web Inclusion erkennbar zur Vertragsgrundlage geworden sind. Der Kunde hat das SonderkĂĽndigungsrecht innerhalb von einem (1) Monat nach KennenmĂĽssen von der geplanten Ă„nderung durch schriftliche Erklärung oder via E-Mail gegenĂĽber Web Inclusion auszuĂĽben. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall, an dem Tag, an dem die Ă„nderung zum Einsatz kommt, frĂĽhestens jedoch mit Eingang der KĂĽndigung bei Web Inclusion. Die SonderkĂĽndigung wird nicht wirksam, wenn Web Inclusion davon absieht, die Ă„nderung der Software-Services umzusetzen.Â
4.8. Web Inclusion behält sich vor, die Software-Services fĂĽr die weitere Nutzung durch den Kunden nach Abmahnung, soweit eine solche nicht entbehrlich ist, zu sperren, wenn der KundeÂ
a)  gegen den Vertrag oder geltendes Recht verstößt und/oderÂ
b)Â Â bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat und/oderÂ
c)  gegen Rechte Dritter verstößt und/oderÂ
d)Â Â Leistungen von Web Inclusion missbraucht und/oderÂ
e)Â Â wenn ein wichtiger Grund nach Ziffer 14.3 vorliegt.Â
5. ErfĂĽllungsort und -zeitÂ
5.1. Soweit die Software-Services auf von Web Inclusion bereitgestellter Infrastruktur betrieben werden (betrifft SaaS und Hybrid) ist der Leistungsort fĂĽr die Bereitstellung der Software-Services der Standort der Server, ĂĽber welche die Software-Services betrieben werden. Im Ăśbrigen erbringt Web Inclusion die vertragsgegenständlichen Services am Sitz von Web Inclusion, soweit nicht ausdrĂĽcklich abweichend vereinbart.Â
5.2. Soweit Termine zur Umsetzung oder Fertigstellung vereinbart werden, sind diese Termine fĂĽr Web Inclusion nur verbindlich, sofern sie ausdrĂĽcklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Die Termine dienen anderenfalls als Planungsgröße fĂĽr Web Inclusion.Â
6. Geistiges Eigentum, NutzungsrechteÂ
6.1. Materielles EigentumÂ
6.1.1. Web Inclusion bleibt Inhaber sämtlicher geistiger Schutzrechte an den Software-Services, Workshop-Unterlagen und den Ergebnissen sonstiger Services. Sämtliche damit verbundenen oder darin verkörperten oder daraus resultieren geistigen Schutzrechte („Neurechte“) stehen ausschlieĂźlich Web Inclusion zu. Dies gilt auch, wenn solche Neurechte auf Vorschlägen, Vorgaben, Feedback, Anforderungen, Ideen, Beiträgen, Kommentaren oder sonstigem Input des Kunden, der Nutzer oder Dritten beruhen. Nicht zu den Neurechten gehören Daten des Kunden, die ĂĽber die Software-Services verarbeitet werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu Web Inclusion ausschlieĂźlich dem Kunden alle Rechte an und in Bezug auf vorgenannte Kundendaten zu.Â
6.1.2. Keinesfalls erhält der Kunde ausschlieĂźliche Nutzungsrechte an vorbestehenden Komponenten. „Vorbestehende Komponenten“ meint neben den Software-Services auch sämtliche Bestandteile von Softwareentwicklungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen, welche Web Inclusion oder ein Dritter vor und/oder unabhängig von dem Vertrag entwickelt hat. Web Inclusion bzw. der Dritte bleiben alleiniger materieller Inhaber der vorbestehenden Komponenten.Â
6.2. Lizenz fĂĽr die Software-ServicesÂ
6.2.1. Web Inclusion gewährt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht, die Software-Services und damit verbundene Entwicklungen von Web Inclusion fĂĽr eigene betriebliche Zwecke fĂĽr die Dauer des Vertrages zu verwenden. Weitere Konkretisierungen ergeben sich aus dem vereinbarten Vertragsformular und Leistungsschein. Der Kunde hat den vereinbarten Lizenzumfang einzuhalten, der eine begrenzte Nutzung der Lizenz im Hinblick auf die zur Nutzung berechtigten Nutzer und/oder Einsatzbereiche der Software-Services vorsehen kann. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der ersten fälligen GebĂĽhr.Â
6.2.2. Web Inclusion bietet ausgewählten Kunden (z.B. gemeinnĂĽtzigen Organisationen) fĂĽr ausgewählte Software-Services „Lifetime Lizenzen“ gegen eine Einmalzahlung an. Die zeitlich unbefristete Nutzungsbefugnis bezieht sich dabei allein auf das urheberrechtliche Nutzungsrecht; im Ăśbrigen sind die Berechtigungen auf die Product Lifetime, maximal jedoch auf 10 Jahre nach Vertragsabschluss, beschränkt. FĂĽr die Dauer der Product Lifetime der betreffenden Softwarelösung(en) gilt:Â
a)  Der Kunde erhält die standardisierten Updates, Patches, Hotfixes. Ein Anspruch auf Upgrades und neue Versionen besteht nicht.Â
b)  Der Kunde erhält den vereinbarten Support.Â
c)  Hat der Kunde eine SaaS-Lösung oder eine Hybrid-Lösung erworben, so ĂĽbernimmt Web Inclusion hinsichtlich der Cloud-Bestandteile das Hosting.Â
Ist das Ende der Product Lifetime bzw. das Ende der zehnjährigen Frist erreicht, so wird Web Inclusion dem Kunden die aktuelle On-Premise-Version zur weiteren Nutzung ĂĽberlassen. Ein Anspruch auf weitere Updates, Patches, Hotfixes, Support und Hosting-Leistung besteht nicht. Web Inclusion wird mit angemessener Frist ĂĽber das bevorstehende Ende der Produkt Lifetime informieren. Web Inclusion wird zum Ende der Produkt Lifetime bzw. zum Ende der zehnjährigen Frist dem Kunden eine Ăśberleitung von der cloudbasierten Lösung zur On-Premise-Lösung ermöglichen.  Â
6.2.3. Eine Vervielfältigung der Software-Services darf nur in dem fĂĽr die vereinbarte Nutzung erforderlichen Umfang erfolgen. Alle darĂĽber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Verbreitung einschlieĂźlich der Vermietung, Bearbeitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung der Software-Services verbleiben ausschlieĂźlich bei Web Inclusion.Â
6.2.4. Eine Dekompilierung darf nur in den gesetzlich zwingend erforderlichen Fällen nach § 69e UrhG oder vergleichbaren anwendbaren nationalen Vorschriften erfolgen. Werden bei der Dekompilierung Dritte eingeschaltet, muss der Kunde vor deren Einsatz an Web Inclusion die schriftliche Erklärung des Dritten ĂĽbermitteln, worin dieser sich unmittelbar gegenĂĽber Web Inclusion zur Einhaltung der Regelungen aus dieser Ziffer 6.2 verpflichtet.Â
6.2.5. Im Falle der Ăśberschreitung des vereinbarten Lizenzumfangs ist Web Inclusion berechtigt eine zusätzliche VergĂĽtung gemäß den Bestimmungen des Vertragsformulars zu verlangen. Ist in dem jeweiligen Vertragsformular keine VergĂĽtung fĂĽr Fälle der Ăśberschreitung des im Vertragsformular eingeräumten Lizenzumfangs vereinbart, so kann Web Inclusion eine zusätzliche VergĂĽtung verlangen, welche sich an der zwischen den Parteien vereinbarten LizenzgebĂĽhr im Verhältnis zum vereinbarten Lizenzumfang bemisst. DarĂĽberhinausgehende AnsprĂĽche auf Schadensersatz bleiben unberĂĽhrt.Â
6.2.6. Dem Kunden ist es im Ăśbrigen nicht gestattet, Â
a)Â Â Software-Services ganz oder teilweise zu kopieren, ĂĽbersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurĂĽckzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; wobei die Dokumentation der Software-Services zur internen Nutzung im erforderlichen Umfang kopiert werden darf;Â
b)  Software-Services in einer Weise zu nutzen die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere die Ăśbermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen;Â
c)  den Betrieb oder die Sicherheit der Software-Services zu gefährden oder zu umgehen.Â
6.2.7. Der Kunde steht fĂĽr Handlungen von Nutzern, denen er den Zugang zu Software-Services verschafft hat, wie fĂĽr eigene Handlungen ein.Â
6.3. Workshop-UnterlagenÂ
6.3.1. Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten VergĂĽtung erhält der Kunde an den Workshop-Unterlagen ein nicht ĂĽbertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Workshop-Unterlagen fĂĽr eigene interne Zwecke zu nutzen.Â
6.3.2. Das Eigentum an den von Web Inclusion fĂĽr den Kunden zu Workshopzwecken erstellten Kopien von Materialien geht mit vollständiger Zahlung der geschuldeten VergĂĽtung auf den Kunden ĂĽber.Â
6.4. Ergebnisse von sonstigen ServicesÂ
FĂĽr sonstige Ergebnisse von Web Inclusion Services erhält der Kunde das einfache und dauerhafte Recht, diese Ergebnisse fĂĽr eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Â
6.5. AnalysedatenÂ
Web Inclusion darf unter den in diesem Abschnitt geregelten Voraussetzungen anonymisierte Analysen mit aggregieren Daten erstellen, fĂĽr die (teilweise) Kundendaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung der Software-Services durch den Kunden und die Nutzer ergeben („Analysen“). Die Daten werden fĂĽr die Analysen anonymisiert und aggregiert, sodass ein RĂĽckschluss auf einzelne Unternehmen oder natĂĽrliche Personen ausgeschlossen ist. Die Analysedaten werden verwendet fĂĽr Produktverbesserungen, Ressourcenverbesserungen, Supportverbesserungen, Verbesserungen der Produktperformance, ĂśberprĂĽfung der Sicherheit und Datenintegrität, Benchmarking und Erstellung neuer Produkte. Die Analysen und der Vorgang der Anonymisierung erfolgen im Einklang mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung.Â
7. VergĂĽtung und AbrechnungsmodalitätenÂ
7.1. LizenzgebĂĽhrenÂ
7.1.1. Die laufenden GebĂĽhren werden jährlich im Voraus abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart.Â
7.1.2. Services, die aufwandsabhängig vergĂĽtet werden, werden monatlich nachträglich vergĂĽtet, soweit nicht anders vereinbart.Â
7.1.3. Web Inclusion ist berechtigt, die laufenden GebĂĽhren und sonstigen VergĂĽtungssätze unter Einhaltung der folgenden Grundsätze anzupassen: Â
Web Inclusion kann VergĂĽtungssätze jeweils mit einer AnkĂĽndigungsfrist von zwei (2) Monaten durch schriftliche Anpassungserklärung oder via E-Mail gegenĂĽber dem Kunden in angemessenem Umfang ändern, um Kostensteigerungen und Funktionserweiterungen zu kompensieren.Â
a)  Die Anpassung der VergĂĽtungssätze ist im Zweifel angemessen, wenn die jeweils aktuell vereinbarten VergĂĽtungssätze jährlich nicht mehr als um 6 % erhöht werden.Â
b)  Sofern die Anpassung nicht angemessen ist, steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu. Ăśbt der Kunde innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Anpassungserklärung das Widerspruchsrecht nicht schriftlich aus, so gelten die neuen VergĂĽtungssätze als vereinbart. Ăśbt der Kunde das Widerspruchsrecht fristgerecht aus, so hat Web Inclusion die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Eingang des Widerspruchs zu kĂĽndigen.Â
7.2. VergĂĽtung fĂĽr Workshops und sonstige ServicesÂ
7.2.1. Werden zusätzliche Services beauftragt, so erfolgt die Abrechnung in der Regel anteilig im Voraus und anteilig nach erfolgter Leistungserbringung, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren. Bei Services, die nach Zeit und Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich. Â
7.2.2. Angegebene Preise sind im Zweifel Schätzungen, sofern nicht ausdrĂĽcklich Festpreise vereinbart sind. Festpreise sind nur insoweit verbindlich, wie die zwischen den Parteien abgesprochenen Annahmen eingehalten werden.Â
7.2.3. Web Inclusion hat darĂĽber hinaus Anspruch auf Erstattung der fĂĽr die Erbringung der Workshops und sonstigen Services erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschlieĂźlich der Reisekosten. Die Bereitstellung der Workshop-Unterlagen wird nicht gesondert vergĂĽtet, sofern nicht anderweitig vereinbart.Â
7.3. AbrechnungsmodalitätenÂ
7.3.1. Sämtliche von Web Inclusion genannten oder im Vertrag aufgefĂĽhrten Preise sind ohne Umsatzsteuer angegeben. Soweit eine Umsatzsteuerpflicht besteht, wird zu dem ausgewiesenen Nettopreis die zum Zeitpunkt der Zustellung geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.Â
7.3.2. Sämtliche VergĂĽtungen sind innerhalb von vierzehn(14) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug.Â
7.3.3. Web Inclusion stellt dem Kunden die Rechnung nach eigenem Ermessen per Post zur VerfĂĽgung und ĂĽbermittelt die Rechnungen elektronisch an den Kunden (E-Rechnungspflicht). Der Kunde stimmt der elektronischen Abrechnung zu. Â
7.3.4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein ZurĂĽckbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte AnsprĂĽche stĂĽtzen. Â
7.3.5. Der Kunde trägt alle Steuern, GebĂĽhren, Abgaben und Zölle, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Services entstehen, einschlieĂźlich der Quellensteuer. Der Kunde stellt Web Inclusion von allen AnsprĂĽchen Dritter, einschlieĂźlich der Finanzbehörden, in Bezug auf die in Satz 1 genannten Steuern, GebĂĽhren, Abgaben und Zölle frei. Sollte Web Inclusion aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet sein, Steuern, GebĂĽhren, Abgaben oder Zölle von der erhaltenen VergĂĽtung abzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, Web Inclusion den entsprechenden Betrag zu erstatten.Â
8. Mitwirkungsleistungen des KundenÂ
8.1. Die allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden sind nachfolgend aufgefĂĽhrt. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Kunden können sich aus dem Vertragsformular und Individualvereinbarungen zwischen Web Inclusion und dem Kunden ergeben. Â
8.2. Der Kunde wirkt bei der ErfĂĽllung der vertraglichen Pflichten im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er beispielsweise fĂĽr die ggf. erforderliche Installation Mitarbeiter, IT-Systeme und Telekommunikationseinrichtungen zur VerfĂĽgung stellt. Der Kunde stellt Web Inclusion sämtliche fĂĽr die Erbringung der Services erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Unterlagen zur VerfĂĽgung, welche Web Inclusion fĂĽr die VertragsdurchfĂĽhrung benötigt.Â
8.3. Der Kunde hat sich ĂĽber die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software-Services als auch ihre technischen Anforderungen (z.B. in Bezug auf Hardwareanforderungen, Betriebssysteme, unterstĂĽtzte Browserversionen, Schnittstellen) zu informieren und informiert zu halten.Â
8.4. Der Kunde ist dafĂĽr verantwortlich, dass die IT-Systeme des Kunden den technischen Anforderungen genĂĽgen und auf dem jeweils aktuellen Stand sind. Web Inclusion ĂĽbernimmt keinerlei Verantwortung fĂĽr die korrekte Anzeige und Funktionsweise der Software-Services, wenn der Nutzer einen Internetbrowser verwendet, den die Software-Services nicht unterstĂĽtzten oder der nicht auf dem aktuellen Stand ist.Â
8.5. Der Kunde ist allein fĂĽr seine IT-Infrastruktur verantwortlich. Insbesondere fĂĽr deren Installation und den Betrieb. Der Kunde trägt alle fĂĽr die Installation und den Betrieb seiner IT-Infrastruktur erforderlichen Aufwendungen selbst.Â
8.6. Der Kunde hat von Web Inclusion bereitgestellte neue Softwareversionen unverzĂĽglich zu installieren (betrifft On-Premise und Hybrid).Â
8.7. Der Kunde testet die Software-Services und neue Softwareversionen der Software-Services grĂĽndlich auf Störungsfreiheit bevor er mit ihrer produktiven Nutzung beginnt. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen fĂĽr den Fall, dass die Software-Services nicht oder nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige ĂśberprĂĽfung der Ergebnisse). Soweit nicht ausdrĂĽcklich schriftlich anders vereinbart, können alle von Web Inclusion im Rahmen der Service-Erbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in BerĂĽhrung kommen können, gesichert sind.Â
8.8. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Software-Services als auch die sonstigen Services seinen WĂĽnschen entsprechen und fĂĽr seine wirtschaftlichen Zwecke einsetzbar sind. Der Kunde ist allein dafĂĽr verantwortlich, dass die Services von Web Inclusion, den fĂĽr den Kunden maĂźgeblichen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und dessen internen Compliance-Regelungen entsprechen.Â
8.9. Setzt der Kunde Software ein, welche nicht von Web Inclusion gestellt wird, so stellt der Kunde sicher, dass er sämtliche Nutzungsrechte an dieser Software hat, welche er in Zusammenhang mit den Services von Web Inclusion einsetzt. Â
8.10. Der Kunde muss seine Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto vertraulich behandeln und darf diese keinen Dritten zugänglich machen. Die Verantwortung fĂĽr die unter einem Benutzerkonto in Verbindung mit dem Passwort des jeweiligen Nutzers vorgenommenen Handlungen trägt der Kunde, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Nutzer nur aufgrund einer Vertragsverletzung von Web Inclusion auf die Zugangsdaten des Kunden zugreifen konnte. Der Kunde ist gegenĂĽber Web Inclusion fĂĽr Handlungen der Nutzer verantwortlich.Â
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen fĂĽr den Fall, dass die Software-Services nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren. In diesem Zusammenhang hat der Kunde regelmäßig Datensicherungen und ĂśberprĂĽfungen der Ergebnisse durchzufĂĽhren. Dem Kunden obliegt allein die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner geschäftlich relevanten Daten und Dokumente. Â
8.11. Der Kunde ist dafĂĽr verantwortlich, dass die von ihm in den Software-Services eingestellten Informationen und Dokumente korrekt und frei von jeglicher Schadsoftware wie bspw. Viren, WĂĽrmern, Trojanern, etc. sind. Der Kunde haftet fĂĽr etwaige Schäden, die durch fehlerhafte Informationen und Dokumente entstehen. Der Kunde steht dafĂĽr ein, dass das Einstellen der Informationen und Dokumente im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.Â
8.12. Werden Dateien in die Software-Services importiert, so muss der Kunde sicherstellen, dass das Dateiformat, die Dateibezeichnung und die Dateigröße von den Software-Services unterstĂĽtzt wird. Web Inclusion ist nicht fĂĽr den Erfolg des Imports der jeweiligen Datei verantwortlich. Â
8.13. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur DurchfĂĽhrung des Auftrags erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, spätestens jedoch nach Aufforderung durch Web Inclusion, vorzunehmen.Â
8.14. Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so entfällt die Verpflichtung von Web Inclusion zur Erbringung von Services in dem jeweiligen Umfang und fĂĽr den jeweiligen Zeitraum, in dem die Leistungserbringung seitens Web Inclusion von der vorherigen ErfĂĽllung der Mitwirkungspflichten des Kunden abhängig ist. Web Inclusion ist berechtigt, einen durch eine fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlung entstandenen etwaigen Mehraufwand ersetzt zu verlangen. Â
9. Lizenzkontrolle, NachlizenzierungÂ
9.1. Stellt der Kunde fest, dass nicht ausreichend Lizenzen erworben wurden, ist er verpflichtet, Web Inclusion hierĂĽber zu informieren. Der Kunde ist sodann verpflichtet, entweder dafĂĽr zu sorgen, dass die Software-Services fortan zu den vereinbarten Lizenzbedingungen genutzt werden, oder die notwendige Anzahl an zusätzlichen Lizenzen durch gesonderten Vertrag zu erwerben. Â
9.2. Web Inclusion ist berechtigt, die Nutzung der Software-Services in angemessenen Zeitabständen durch Vermessungen zu ĂĽberprĂĽfen. .Â
9.3. Grundsätzlich erfolgt die Vermessung durch SelbstauskĂĽnfte des Kunden, wobei diese bei Bedarf von Web Inclusion unterstĂĽtzt wird. Der Kunde hat Web Inclusion in angemessenem Umfang bei der Vermessung zu unterstĂĽtzen, insbesondere indem er im erforderlichen Umfang einen Einblick in die IT-Systeme gewährt.  Â
9.4. Die Web Inclusion-eigenen Kosten der Vermessung werden von Web Inclusion getragen, wenn der Kunde ausreichend lizenziert ist.Â
10. SchutzrechtsberĂĽhmung durch DritteÂ
10.1. Sofern ein Dritter behauptet, die Nutzung der Software-Services wĂĽrde Schutzrechte Dritter verletzen, hat der Kunde Web Inclusion hierĂĽber unverzĂĽglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Sollte der Kunde die Nutzung der Software-Services aus Schadensminderungs- oder sonstigen GrĂĽnden einstellen, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Â
10.2. Die Parteien werden sich gegenseitig nach besten Kräften dabei unterstĂĽtzen, ihre Rechte gegenĂĽber dem Dritten zu verteidigen und die behauptete Schutzrechtsverletzung abzuwehren oder einen wirtschaftlich vernĂĽnftigen Vergleich einzugehen. Â
11. GewährleistungÂ
11.1. Soweit nicht ausdrĂĽcklich schriftlich abweichend vereinbart, ist auf die Erbringung der Services (insbesondere Entwicklungs-, Customizing-, und Implementierungsleistungen, Beratungs-, Schulungs-, Datenexportleistungen) das Dienstvertragsrecht bzw. Werksvertragsrecht anwendbar. Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat Web Inclusion dies zu vertreten, ist Web Inclusion verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten fĂĽr den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung hierfĂĽr ist eine schriftliche RĂĽge des Kunden.Â
11.2. Sämtliche Angaben zu der Leistung stellen keine Garantien fĂĽr die Beschaffenheit der Leistung dar, es sei denn eine Garantie wurde ausdrĂĽcklich in Schriftform vereinbart. Eine bestimmte Beschaffenheit der Leistung kann nicht aus Werbematerialien oder öffentlichen Ă„uĂźerungen abgeleitet werden, wenn deren konkreter Inhalt nicht ausdrĂĽcklich durch Web Inclusion schriftlich bestätigt wurde.Â
11.3. FĂĽr die Software-Services gelten abweichend von der vorgenannten Ziffer 11.1 folgende Gewährleistungsbestimmungen: Â
11.3.1. Störungen sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der fehlerhaften Funktionsweise, soweit möglich nachgewiesen durch Aufzeichnungen (z.B. Screenshots) oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen in Textform zu rĂĽgen. Die MängelrĂĽge hat die Reproduktion des Fehlers zu ermöglichen. Der Kunde soll einen aussagefähigen Ansprechpartner fĂĽr die Störung nennen. Gesetzliche Untersuchungs- und RĂĽgepflichten des Kunden bleiben hiervon unberĂĽhrt.Â
11.3.2. Web Inclusion ĂĽbernimmt keine Gewährleistung fĂĽr die korrekte Anzeige und Funktionsweise der Software-Services, wenn der Kunde einen Webbrowser verwendet, den Web Inclusion nicht unterstĂĽtzt oder der nicht auf dem aktuellen Stand ist. Â
11.3.3. Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn die Software-Services in wesentlichen Teilen von der Dokumentation der Software-Services oder vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichen. Â
11.3.4. Bei einem Sachmangel ist Web Inclusion berechtigt, den Mangel durch Bereitstellung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung von Web Inclusion zu beheben. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass Web Inclusion dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu umgehen.Â
11.3.5. Bei Rechtsmängeln wird Web Inclusion nach eigener Wahl von Web Inclusion dem Kunden entweder (i) das Recht verschaffen, die Leistung vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) die Leistung so abändern, dass der Verletzungsvorwurf entkräftet ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Kunden dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Â
11.3.6. Ein Recht zur Selbstvornahme, insbesondere nach § 536a Abs. 2 BGB, besteht nicht. Â
11.3.7. Die geltenden Reaktionsfristen und Abhilfefristen ergeben sich aus dem vereinbarten Service Level Agreement.Â
11.3.8. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Störungen darauf beruhen, dass Â
a)  der Kunde oder die von ihm zugelassenen Nutzer die Software-Services unsachgemäß genutzt haben, wobei eine unsachgemäße Nutzung insbesondere vorliegt, wenn die Leistung nicht in Ăśbereinstimmung mit einer vorhandenen Dokumentation der Software-Services genutzt wird; Â
b)  der Kunde Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat. Â
11.3.9. Die Gewährleistung fĂĽr Mängel an kostenlosen Leistungen (z. B. kostenlose zur VerfĂĽgung gestellte (Beta-) Versionen der Software-Services) ist auf den Fall beschränkt, dass Web Inclusion gegenĂĽber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Im Ăśbrigen hat der Kunde bei kostenlosen Leistungen keine AnsprĂĽche auf Mängelgewährleistung.Â
11.3.10. Erbringt Web Inclusion Leistungen bei der Fehlersuche oder Störungsbeseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Web Inclusion hierfĂĽr eine aufwandbezogene VergĂĽtung in angemessenen Umfang verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Sachmangel nicht reproduziert werden kann oder die Gewährleistung nach Ziffer 11.3.8ausgeschlossen ist oder sich im Nachhinein herausstellt, dass kein Mangel vorlag. Â
11.4. GewährleistungsansprĂĽche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall mit Ăśberlassung des mangelhaften Leistungsgegenstandes. DemgegenĂĽber gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, durch einen einfach fahrlässig verursachten Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie fĂĽr die Beschaffenheit der Vertragsleistung ĂĽbernommen wurde.Â
11.5. Eine Haftung auf Schadensersatz und vergebliche Aufwendungen richtet sich ausschlieĂźlich nach Ziffer 12.Â
12. HaftungÂ
12.1. Kundenhaftung
Der Kunde haftet fĂĽr Vorsatz und Fahrlässigkeit. FĂĽr das Verhalten seiner Mitarbeiter, ErfĂĽllungsgehilfen, Organe, Nutzer und Beauftragten haftet der Kunde wie fĂĽr eigenes Verhalten. Â
12.2. Haftung von Web InclusionÂ
12.2.1. Web Inclusion haftet uneingeschränkt fĂĽr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Ăśbrigen gelten die Begrenzungen nach den Ziffern 12.2.2 bis 12.2.7.Â
12.2.2. Web InclusionWeb Inclusion haftet fĂĽr die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren ErfĂĽllung die ordnungsgemäße DurchfĂĽhrung des Vertrages ĂĽberhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet Web Inclusion jedoch nur fĂĽr den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Web Inclusion haftet nicht fĂĽr die fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.Â
12.2.3. Die Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist pro Verletzungsfall auf den Vertragswert eines Vertragsjahres oder EUR 10.000,00 beschränkt, je nachdem welche Höchststumme die höhere ist. Beträgt die Vertragslaufzeit des Vertrages jedoch weniger als ein Jahr, so ist die Haftung auf die vom Kunden gezahlte VergĂĽtung beschränkt, es sei denn, die gezahlte VergĂĽtung ist höher als die vorstehend ausdrĂĽcklich bezifferte Haftungssumme. Bei mehreren Verletzungsfällen in einem Vertragsjahr ist die Haftung von Web Inclusion auf den zweifachen Vertragswert eines Vertragsjahres oder wenn die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, auf das zweifache der gezahlten VergĂĽtung oder auf EUR 20.000,00 beschränkt, je nachdem welche Höchststumme die höhere ist. Â
12.2.4. Gewinnausfallschäden werden von Web Inclusion nicht ersetzt. Bei Datenverlusten werden von Web Inclusion nur die Kosten der Wiederherstellung ersetzt bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.Â
12.2.5. Die verschuldensunabhängige Haftung fĂĽr bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Â
12.2.6. Soweit die Haftung nach diesem Abschnitt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch fĂĽr die persönliche Haftung der Mitarbeiter, ErfĂĽllungsgehilfen und Organe von Web Inclusion und sämtliche Unterauftragnehmer von Web Inclusion. Â
12.2.7. Die HaftungsausschlĂĽsse nach dieser Ziffer 12.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder soweit Web Inclusion eine Garantie ĂĽbernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberĂĽhrt. Â
12.3. Höhere GewaltÂ
12.3.1. Keine der Parteien ist der anderen Partei fĂĽr einen Ausfall oder eine Verzögerung ihrer Leistung im Rahmen des Vertrages verantwortlich, die auf Höhere Gewalt zurĂĽckzufĂĽhren ist. „Höhere Gewalt“ meint sämtliche Umstände, die auĂźerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, insbesondere Krieg, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Pandemien (insbesondere neue Mutationen von COVID-19 ), Unfälle, ArbeitskampfmaĂźnahmen; Handlungen Dritter oder amtliche, behördliche und/oder gerichtliche MaĂźnahmen, soweit diese nicht auf einem eigenen Verschulden der Partei beruhen, deren Leistung ausfällt oder verzögert ist. Â
12.3.2. Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages aufgrund der Corona-Pandemie vorliegenden Gegebenheiten gelten nicht als Ereignis höherer Gewalt im Sinne dieser Ziffer 12.3. Die Parteien verpflichten sich im Falle der Verschärfung von MaĂźnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nach Abschluss des Vertrages dazu, die dadurch verursachten Beeinträchtigungen fĂĽr die Leistungserbringung so gering wie möglich zu halten. Die jeweilige Partei ist aufgrund von Verschärfungen von MaĂźnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nur insoweit von der ErfĂĽllung ihrer Verpflichtungen befreit, wie die Leistungserbringung objektiv beeinträchtigt oder unmöglich ist.Â
12.4. VerjährungÂ
Bei einer Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansonsten gilt fĂĽr alle AnsprĂĽche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Anspruchsberechtigten bei vertraglicher und auĂźervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruchsteller von der Pflichtverletzung der anderen Partei Kenntnis hat oder jedenfalls Kenntnis haben muss (fahrlässige Unkenntnis). Sie beginnt jedoch spätestens mit Ablauf von fĂĽnf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs.Â
13. Vertraulichkeit und DatenschutzÂ
13.1.Schutz vertraulicher InformationenÂ
13.1.1. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenbarenden Partei nur zur ErfĂĽllung vertraglicher Verpflichtungen oder – soweit hierfĂĽr notwendig – zur Inanspruchnahme vertraglicher Leistungen verwenden. Â
13.1.2. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen gemäß Satz 2, die von einer Partei („offenbarende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) offengelegt werden oder von denen die empfangende Partei auf andere Weise im Laufe des Projekts Kenntnis erlangt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Unterzeichnung des Vertrags direkt oder indirekt schriftlich, mĂĽndlich oder durch die Ansicht von Gegenständen offengelegt wurden und unabhängig davon, ob sie Gegenstand geistigen Eigentums sind oder nicht. Zu den vertraulichen Informationen gehören (i) Preise und Konditionen aus diesem Vertrag, Marketingstrategien, Finanzinformationen oder -prognosen, Verkaufsschätzungen und Geschäftspläne, (ii) Pläne fĂĽr Produkte oder Dienstleistungen, (iii) Erfindungen, neue Designs, Verfahren, Formeln oder Technologien, (iv) unfertige Erzeugnisse, Quellcode, (v) alle anderen Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich als vertrauliche Informationen der offenbarenden Partei erkennbar sind.Â
13.1.3. Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenbarende Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich waren, (ii) nach der Offenlegung durch die offenbarende Partei gegenĂĽber der empfangenden Partei ohne Zutun oder Untätigkeit der empfangenden Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich werden, (iii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenbarende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden, (iv) von der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, oder (v) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, ohne Bezug zu den vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei oder deren Nutzung. Â
13.1.4. FĂĽr den Fall, dass vertrauliche Informationen aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden mĂĽssen, darf die empfangende Partei nur solche vertraulichen Informationen offenlegen, die zur ErfĂĽllung der Verpflichtung notwendig sind, und hat die offenbarende Partei unverzĂĽglich darĂĽber zu informieren, sobald und soweit gesetzlich zulässig. Die Parteien werden sich gegenseitig, soweit rechtlich möglich, dabei unterstĂĽtzen, die Offenlegung zu vermeiden. Â
13.1.5. Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und ein angemessenes MaĂź an Sorgfalt beachten, jedoch nicht weniger als das MaĂź an Sorgfalt, das sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen beachtet. Die empfangende Partei wird keine von ihr erhaltenen vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben (sofern nicht in diesem Vertrag anders geregelt). Jede Partei ist fĂĽr die Verletzung dieses Vertrages durch ihre GeschäftsfĂĽhrer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Repräsentanten („Repräsentanten“) verantwortlich, unabhängig davon, ob die jeweiligen Repräsentanten berechtigt waren, solche Informationen unter diesem Vertrag zu erhalten.Â
13.2. DatenschutzÂ
Die Parteien verpflichten sich darĂĽber hinaus, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich werden die Parteien etwaig notwendige Datenschutzvereinbarungen abschlieĂźen, welche Web Inclusion dem Kunden zum Abschluss bereitstellen wird.Â
13.3. Benennung als KooperationspartnerÂ
Die Parteien dĂĽrfen in der Presse, ProduktbroschĂĽren, Finanzberichten, in ihrem jeweiligen Internetauftritt und in Informationsmaterialien die andere Partei namentlich benennen und darauf hinweisen, dass zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis besteht oder bestand. Beide Parteien können diese Befugnis jederzeit schriftlich gegenĂĽber der anderen Partei widerrufen.Â
14. Vertragslaufzeit und Folgen der VertragsbeendigungÂ
14.1. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres gekĂĽndigt werden, frĂĽhestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Soweit nicht anders angegeben, hat er eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Â Â
14.2. . Während einer Mindestlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit kann der Vertrag nicht durch ordentliche KĂĽndigung beendet werden, sondern frĂĽhestens zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Die auĂźerordentliche KĂĽndigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberĂĽhrt. Â
14.3. Ein wichtiger Grund fĂĽr Web Inclusion zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung liegt insbesondere vor, wenn:Â
a)  der Kunde mit der Zahlung der VergĂĽtung in Verzug ist und trotz einer schriftlichen Abmahnung mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen die Zahlung nicht vollständig leistet;Â
b)  der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß erfĂĽllt und dadurch die Leistungserbringung von Web Inclusion erheblich beeinträchtigt wird;Â
c)  der Kunde gegen die vertraglichen Regelungen in schwerwiegender Weise verstößt;Â
d)  Web Inclusion aufgrund von behördlichen Anordnungen oder gerichtlichen Entscheidungen verpflichtet ist, die Leistungserbringung einzustellen;Â
e)Â Â Web Inclusion die Leistungserbringung aus anderen wichtigen GrĂĽnden nicht mehr fortsetzen kann.Â
14.4. KĂĽndigungen mĂĽssen schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.Â
14.5. In allen Fällen der Beendigung des Vertrages gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Kunde verpflichtet die Nutzung der Software-Services und den Zugriff auf die Software-Services unverzĂĽglich einzustellen.Â
14.6. Der Kunde erhält die Möglichkeit bis zum Vertragsende, die in den Software-Services gespeicherten Daten des Kunden in einem Standardformat zu exportieren. Nach Vertragsende löscht Web Inclusion die in den Software-Services verbliebenen Daten des Kunden, es sei denn deren Aufbewahrung ist aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder zu Beweiszwecken erforderlich.Â
14.7. FĂĽr den Fall, dass der Vertrag zwischen den Parteien – gleich aus welchem Rechtsgrund – beendet wird, gelten diejenigen Bestimmungen fort, die nach ihrem Sinn und Zweck auch nach Beendigung der gegenseitigen Leistungsverpflichtungen deren Weitergeltung rechtfertigen wĂĽrden. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Regelungsbereiche dieser AGB:Â
Regelungen zur Vertraulichkeit und Datenschutz;Â
Regelungen zur Haftung;Â
Regelung zur VergĂĽtung und Rechnungsstellung bis zur vollständigen Begleichung noch ausstehender VergĂĽtungen;Â
Schlussbestimmungen.Â
15. SchlussbestimmungenÂ
AGB-Ă„nderung: Ă„nderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens einen (1) Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ă„nderungen in Textform angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Web Inclusion in der Anzeige hinweisen. Eine Ă„nderung der VergĂĽtung oder der sonstigen wirtschaftlichen Vereinbarungen aus dem Vertragsformular kann ĂĽber diese AGB-Ă„nderung nicht herbeigefĂĽhrt werden.Â
15.1. Schriftform: Mit Ausnahme von Individualvereinbarungen bedĂĽrfen sämtliche vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur AusĂĽbung von Gestaltungsrechten sowie Mahnungen und Fristsetzungen der gewillkĂĽrten Schriftform, wobei einfache E-Mails nicht genĂĽgen. Der Schriftform genĂĽgen unterschriebene Dokumente im Original, unterschriebene und anschlieĂźend eingescannte Dokumente, Dokumente mit fortgeschrittener elektronischer Signatur sowie Telefaxe. Die Schriftform gilt auch fĂĽr die Ă„nderung und Aufhebung dieser Schriftformklausel.Â
15.2. Abtretung: Ohne die Zustimmung von Web Inclusion kann der Kunde weder den Vertrag noch einzelne vertragliche Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten oder ĂĽbertragen. Satz 1 gilt nicht fĂĽr Geldforderungen. Web Inclusion kann den Vertrag an ein mit Web Inclusion nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder im Rahmen eines Unternehmensverkaufs, bei dem die wesentlichen wirtschaftlichen Vermögenswerte auf einen Erwerber ĂĽbergehen sollen, ĂĽbertragen.Â
15.3. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden bzw. sollten RegelungslĂĽcken in diesem Vertrag vorhanden sein, berĂĽhrt das nicht die GĂĽltigkeit des Vertrages im Ăśbrigen. Â
Rechtswahl und Schiedsgericht: Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Ăśbereinkommens der Vereinten Nation ĂĽber Verträge ĂĽber den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (Internation Chamber of Commerce - ICC) endgĂĽltig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist MĂĽnchen, Germany. Das Schiedsgericht besteht aus einem (1) Schiedsrichter, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrĂĽcklich etwas Abweichendes. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Englisch. Bei der Vertragsauslegung ist der Wortlaut der deutschsprachigen Version maĂźgeblich. Â
Stand: 01. August 2024Â
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